Die Gründung

Die Arzneimitteluntersuchung in Deutschland ist Ländersache. Bis 1995 existierten in 15 der 16 Bundesländer eigene Arzneimitteluntersuchungsstellen, die zum Teil relativ klein und in Chemische Untersuchungsämter, Landesgesundheitsämter oder dergleichen integriert waren. Lediglich das Land Bremen unterhielt keine eigene Untersuchungsstelle.
Das Ansteigen der europarechtlichen Anforderungen an die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln und deren Untersuchung und der Wunsch die Arzneimitteluntersuchung in einer größeren Einrichtung effizienter zu gestalten, mündeten in der Unterzeichnung eines Abkommens der Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arzneimitteluntersuchung und in der Gründung der AMI Arzneimitteluntersuchungsinstitut-Nord GmbH in Bremen.
Von den verschiedenen diskutierten Rechtsformen wurde in Erwartung größerer Flexibilität und Effizienz die einer GmbH gewählt. Das Institut nahm am 1. Dezember 1995 seine Arbeit auf.

Neue Gesellschafter

Die Länder Hessen und Saarland sind der AMI am 1.1.2001 und 1.1.2002 als weitere Gesellschafter beigetreten.

Umfirmierung zur InphA

Am 16. Januar 2013 erfolgte mit der Eintragung ins Handelsregister die Umfirmierung von der AMI-Nord GmbH zur InphA GmbH und damit eine strategische Neuausrichtung des Instituts. Bisher nur im Auftrag ihrer Gesellschafter tätig, haben diese der Gesellschaft ab 2013 grünes Licht gegeben, ihre Expertise nun auch Dritten zur Verfügung zu stellen – unter der Voraussetzung, dass die Erfüllung der Aufgaben für die Gesellschafter nicht beeinträchtigt wird. 

25-jähriges Jubiläum

Anfang Dezember 2020 feierte die InphA ihr 25-jähriges Bestehen. Pandemie-bedingt mussten die geplanten Feierlichkeiten leider ausfallen. Um diesen Anlass dennoch zu würdigen hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eine Pressemitteilung herausgegeben, die Sie hier lesen können.